Sie benötigen Hilfe bei der Lohnbuchhaltung? Mit uns können Sie rechnen! Bei der Lohnbuchhaltung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen in Sachen Steuerrecht erforderlich. Die Ausgliederung der Lohnbuchhaltung in Ihre Steuerberatungskanzlei ermöglicht es, diese stets aktuell zu halten und Sie vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Mit explizit für diesen Bereich ausgebildete Mitarbeiter haben wir die notwendige Expertise um diese Aufgabe auch für Sie zu übernehmen.

 

Wir unterstützen Sie gerne

  • Hilfestellung beim stetigen Wandel z. B. Mindestlohn, Reisekosten 
  • Lohnabrechnungen erstellen
  • Auswertungen für Krankenkassen, Finanzamt, BG, usw. erstellen
  • Optimierung der Nettolöhne
  • Unterstützung bei Lohnsteuer und Sozialversicherungsprüfungen
  • Ermittlung Schwerbehindertenabgabe
  • Unterstützung bei Statistik

 

Pünktliche und korrekte Lohn- & Gehaltsabrechnungen halten den Motor Ihres Unternehmens am Laufen

Durch ein erfahrenes, auf Lohnabrechnung und Per­sonal­manage­ment spe­zi­ali­­siertes Mit­arbeiter­team und den Ein­satz mo­dernster Soft­ware sind wir in der Lage, Ihnen einen pro­fessionellen Rund­um­service für den Be­­reich Lohn­ab­rechnung & Per­sonal­manage­ment an­zubieten. Aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der zu beachtenden Ge­setze und Vor­schriften hat sich der Be­reich Lohn & Per­sonal zu einem Spezial­gebiet ent­wickelt. Für eine korrekte Per­sonal­abrechnung ist die Be­achtung steuer­­gesetz­licher, so­zial­ver­sicherungs- und arbeits­recht­licher so­wie ta­rif­­recht­­licher Vor­schriften unter­schied­licher Bran­chen (Bau, Maler, Gerüst­bau und an­derer Neben­ge­werke; BAT, TVöD) not­wendig, deren An­wen­dung lang­jährige Er­fah­­rung voraus­setzt. Zusätzlich verursacht die Wahl­freiheit der Arbeit­nehmer zwischen ca. 200 Kranken­kassen zu­sätz­lichen Ver­waltungs­aufwand. Sofern Sie die Lohn- und Ge­halts­abrech­nungen durch ei­genes Per­sonal er­stellen lassen, werden wert­volle Res­sourcen ge­bun­den und er­heb­liche Kosten ver­ursacht, z.B. durch die Be­schäfti­gung und Weiter­bildung quali­fizierten Per­sonals, Kosten für zerti­fizierte und ständig zu aktuali­sierende Soft­ware sowie Kosten für Da­ten­­sicherung und Archi­vierung.

 

Haftung des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeits­lo­sen­versicherung termingerecht und in der vorgeschriebenen Höhe an die jeweiligen Ämter und Kassen abzuführen. Bei nicht termingerechter Abführung oder fehlerhafter Berechnung der Steuern und Beiträge haften Sie als Arbeitgeber rückwirkend für mehrere Jahre. Ein Grund mehr, für eine professionelle Personalabrechnung durch die Spe­zi­alisten von Ludwig + Ludwig Steuerberatung in Gerolzhofen und Bad Kissingen.

 

 

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