Sie benötigen Hilfe bei der Lohnbuchhaltung? Mit uns können Sie rechnen! Bei der Lohnbuchhaltung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen in Sachen Steuerrecht erforderlich. Die Ausgliederung der Lohnbuchhaltung in Ihre Steuerberatungskanzlei ermöglicht es, diese stets aktuell zu halten und Sie vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Mit explizit für diesen Bereich ausgebildete Mitarbeiter haben wir die notwendige Expertise um diese Aufgabe auch für Sie zu übernehmen.
Wir unterstützen Sie gerne
- Hilfestellung beim stetigen Wandel z. B. Mindestlohn, Reisekosten
- Lohnabrechnungen erstellen
- Auswertungen für Krankenkassen, Finanzamt, BG, usw. erstellen
- Optimierung der Nettolöhne
- Unterstützung bei Lohnsteuer und Sozialversicherungsprüfungen
- Ermittlung Schwerbehindertenabgabe
- Unterstützung bei Statistik
Pünktliche und korrekte Lohn- & Gehaltsabrechnungen halten den Motor Ihres Unternehmens am Laufen
Durch ein erfahrenes, auf Lohnabrechnung und Personalmanagement spezialisiertes Mitarbeiterteam und den Einsatz modernster Software sind wir in der Lage, Ihnen einen professionellen Rundumservice für den Bereich Lohnabrechnung & Personalmanagement anzubieten. Aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der zu beachtenden Gesetze und Vorschriften hat sich der Bereich Lohn & Personal zu einem Spezialgebiet entwickelt. Für eine korrekte Personalabrechnung ist die Beachtung steuergesetzlicher, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher sowie tarifrechtlicher Vorschriften unterschiedlicher Branchen (Bau, Maler, Gerüstbau und anderer Nebengewerke; BAT, TVöD) notwendig, deren Anwendung langjährige Erfahrung voraussetzt. Zusätzlich verursacht die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zwischen ca. 200 Krankenkassen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Sofern Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch eigenes Personal erstellen lassen, werden wertvolle Ressourcen gebunden und erhebliche Kosten verursacht, z.B. durch die Beschäftigung und Weiterbildung qualifizierten Personals, Kosten für zertifizierte und ständig zu aktualisierende Software sowie Kosten für Datensicherung und Archivierung.
Haftung des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung termingerecht und in der vorgeschriebenen Höhe an die jeweiligen Ämter und Kassen abzuführen. Bei nicht termingerechter Abführung oder fehlerhafter Berechnung der Steuern und Beiträge haften Sie als Arbeitgeber rückwirkend für mehrere Jahre. Ein Grund mehr, für eine professionelle Personalabrechnung durch die Spezialisten von Ludwig + Ludwig Steuerberatung in Gerolzhofen und Bad Kissingen.